Trennung, Scheidung oder Streit um Unterhalt und Umgang sind Ausnahmesituationen. Wir sorgen dafür, dass Sie in dieser Phase rechtlich und menschlich gut begleitet sind. Als spezialisierte Boutique-Kanzlei für Familienrecht bieten wir Ihnen persönliche, ehrliche und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Schwerpunkte

Zivilrecht

Familienrecht

Zwei Anwältinnen, unterschiedliche Spezialisierungen, ein hoher Qualitätsanspruch: In unseren jeweiligen Rechtsgebieten verfügen wir über umfassende Erfahrung und vertreten Ihre Interessen mit fachlicher Tiefe und strategischem Weitblick.

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FAQ

Hier haben wir schon einige wichtige Fragen für Sie zusammgetragen.

Die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung im Familienrecht hängen von der Art und dem Umfang des jeweiligen Mandats ab.

In der Regel rechnen wir auf Basis eines Stundensatzes ab. Sie zahlen das, was tatsächlich an Zeit und Aufwand in Ihren Fall geflossen ist.

In bestimmten Fällen – insbesondere bei gerichtlichen Verfahren – kann die Abrechnung auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Die gesetzlichen RVG-Gebühren bilden dabei stets die Untergrenze unserer Vergütung; eine Unterschreitung dieser Sätze ist bei der Abrechnung gerichtlicher Verfahren gesetzlich auch nicht zulässig.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Vergütung im Detail im Erstberatungsgespräch.

Ein Familienanwalt ist immer dann sinnvoll, wenn es um rechtlich bedeutsame Entscheidungen in Ihrem Familienleben geht. Typische Anlässe sind Trennung und Scheidung, Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsansprüche oder die Aufteilung von Vermögen nach einer Ehe. Auch bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Kurze Antwort: Nein. Etwas längere Antwort: auch nein – aber sie lohnt sich.

Gute Rechtsberatung kostet Zeit, Erfahrung und Fachwissen. All das bringen wir in die Erstberatung ein. Wir schenken Ihnen unsere volle Aufmerksamkeit, keine Warteschleife und keine vorgefertigten Antworten aus dem Internet.

Die Erstberatung kostet 226,10 € (inkl. MwSt.) bzw. 190,00 € netto. Was Sie dafür bekommen: eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation, Klarheit über Ihre Möglichkeiten und das Gefühl, nicht mehr allein mit Ihrem Problem zu sein.

Manchmal ist das die beste Investition, die man in einer schwierigen Lebensphase tätigen kann.

In einem ersten vertraulichen Gespräch schildern Sie uns Ihre Situation. Wir hören zu, stellen gezielte Fragen und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage. Am Ende wissen Sie, welche Schritte möglich sind, was diese kosten könnten und wie wir gemeinsam vorgehen können. Die Erstberatung kann persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.

Nein. Trennung und Scheidung sind zwei unterschiedliche rechtliche Schritte. Mit der Trennung endet die eheliche Lebensgemeinschaft – die Ehe selbst besteht jedoch rechtlich fort. Eine Scheidung setzt in Deutschland grundsätzlich voraus, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss des Familiengerichts ist die Ehe aufgelöst.

Das Sorgerecht regelt, wer die wesentlichen Entscheidungen im Leben eines Kindes trifft – etwa in den Bereichen Schule, Gesundheit und Lebensmittelpunkt des Kindes. Es liegt nach einer Trennung häufig weiterhin bei beiden Elternteilen gemeinsam. Das Umgangsrecht hingegen regelt, wie viel Zeit das Kind mit dem jeweiligen Elternteil verbringt. Beide Rechte sind voneinander unabhängig und können individuell geregelt werden – im besten Fall einvernehmlich, notfalls durch das Familiengericht.

Ja, und das ist in vielen Fällen die bessere Lösung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Eheleute über die wesentlichen Folgesachen einig – etwa Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung. In diesem Fall genügt es, wenn nur eine Seite anwaltlich vertreten ist. Das spart Zeit, Kosten und schont das Verhältnis – was besonders dann wichtig ist, wenn gemeinsame Kinder da sind.

Das gemeinsame Eigenheim ist häufig der emotionale und wirtschaftliche Mittelpunkt einer Auseinandersetzung. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten: Ein Ehepartner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus, die Immobilie wird verkauft und der Erlös wird geteilt, oder – als letztes Mittel – es wird eine sogenannte Teilungsversteigerung beantragt. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der finanziellen Situation, dem Güterstand und den Interessen beider Seiten ab. Wir beraten Sie hier umfassend und lösungsorientiert.

Wir engagieren uns für Sie. Lassen Sie uns darüber sprechen!

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