Abzugsposten beim Unterhalt: Wie Sie Ihre Unterhaltszahlung verringern können

Bettina Bachinger
Bettina Bachinger

Fachanwaltin für Familienrecht mit 20 Jahren Erfahrung

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Unterhalt zahlen – aber unter Berücksichtigung aller bestehenden Belastungen. Viele Unterhaltsschuldner orientieren sich bei der Bestimmung ihrer Unterhaltszahlungen allein an ihrem durchschnittlichen monatlichen Einkommen. Gesetz und Rechtsprechung erkennen jedoch eine Reihe von Abzugsposten an, um welche das durchschnittliche Nettoeinkommen bereinigt werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berufsbedingte Aufwendungen(pauschal 5 % oder konkret nachgewiesen)
  • Fahrtkosten zur Arbeit (0,30 €–0,42 € pro km je nach OLG-Bezirk)
  • Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge (bis zu 4 % beim Ehegattenunterhalt)
  • Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Berücksichtigungswürdige Schulden und Steuernachzahlungen.

A. Berufsbedingte Aufwendungen

I. Pauschalabzug oder konkreter Nachweis

Viele Gerichte erkennen pauschal 5 % des Nettoeinkommens als berufsbedingte Aufwendungen an – in der Regel mindestens 50 Euro und maximal 150 Euro monatlich. Übersteigen die tatsächlichen Kosten (z. B. für Fortbildungen oder Berufsverbände) diese Pauschale, müssen sie in voller Höhe konkret nachgewiesen werden.

II. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz

Dies ist oft der betragsmäßig bedeutsamste Posten. Es gilt eine Kilometerpauschale zwischen 0,30 € und 0,42 €.

  • Achtung: Ab einer Entfernung von über 30 km sehen viele OLG-Leitlinien reduzierte Sätze vor (Degression)

  • Mit der Pauschale sind grundsätzlich alle Fahrzeugkosten abgegolten – ein zusätzlicher Abzug von Kreditraten für den Pkw ist daher meist ausgeschlossen

Viele Gerichte erkennen pauschal 5 % des Nettoeinkommens als berufsbedingte Aufwendungen an – in der Regel mindestens 50 Euro und maximal 150 Euro monatlich. Übersteigen die tatsächlichen Kosten (z. B. für Fortbildungen oder Berufsverbände) diese Pauschale, müssen sie in voller Höhe konkret nachgewiesen werden.

B. Altersvorsorge und Versicherungen

I. Zusätzliche Altersvorsorge

Beim Ehegattenunterhalt werden bis zu 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens als zusätzliche Altersvorsorge anerkannt, beim Elternunterhalt sogar bis zu 5 %.

  • Wichtig bei ETF-Sparplänen: Diese werden nur anerkannt, wenn sie eine vertragliche Zweckbindung zur Alterssicherung haben und nicht jederzeit verfügbar sind.

II. Kranken- und Versicherungsbeiträge Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sind abzugsfähig. Nicht anerkannt werden hingegen meist Haftpflicht- oder Hausratversicherungen, da diese aus dem Selbstbehalt zu bestreiten sind.

C. Berücksichtigungswürdige Schulden & Steuern

Laufende Kreditverbindlichkeiten können abgezogen werden, sofern sie notwendig und nicht mutwillig herbeigeführt wurden. Beim Kindesunterhalt muss jedoch der Mindestsatz nach der Düsseldorfer Tabelle 2025 gesichert bleiben.

Bei Steuernachzahlungen gilt das In-Prinzip: Sie mindern das Einkommen in dem Jahr, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden. Für Selbstständige erfolgt die Ermittlung meist anhand eines Dreijahresdurchschnitts, um Verzerrungen zu vermeiden.

D. Rangprinzip und Erwerbstätigenbonus

Bestehen mehrere Unterhaltspflichten, gilt das Rangprinzip nach § 1609 BGB: Minderjährige Kinder stehen an erster Stelle.

Ein häufig übersehener Faktor beim Ehegattenunterhalt ist der Erwerbstätigenbonus: Vom bereinigten Netto werden vorab nochmals 10 % oder 1/7 (je nach OLG) abgezogen, um einen Anreiz zur Berufstätigkeit zu erhalten.

FAQ

Hier haben wir schon einige wichtige Fragen für Sie zusammgetragen.

Ja, nach dem Zufluss-/Abflussprinzip in dem Jahr, in dem die Zahlung geleistet wurde.

Nur, wenn er nachweislich der Altersvorsorge dient und eine Zugangsbeschränkung besteht.

Dieser bildet die absolute Untergrenze. Er liegt je nach Unterhaltsart und OLG-Bezirk typischerweise zwischen 1.120 € und 1.650 €.

 

Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit den Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen den Selbstbehalt erhöhen oder direkt vom Einkommen abgezogen werden.

 

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Comments

  1. annabrown

    April 22, 2021

    Wow, cool post, thanks for sharing.

    Reply

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